Investitionsprogramm Landwirtschaft

Schonen, schützen, sparen.

Mit dem neuen „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen.

Auch LEMKEN Produkte sind förderungsfähig. Beispielsweise Maschinen und Geräte zur exakten Düngerausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Um welche Maschinen es sich im Detail handelt, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wie das Antragsverfahren vonstatten geht und wer antragsberechtigt ist, erfahren Sie in diesem informativen Video der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Ziel des landwirtschaftlichen Investitionsprogramms ist es, über finanzielle Anreize den Beitrag der Landwirte zum Klimaschutz im Sinne der Ressourceneffizienz, der Emissionsminderung und des Erhalts der Artenvielfalt signifikant zu steigern.

 

Förderungsbeispiele

für landwirtschaftliche Betriebe

Hier finden Sie Produkte aus unserem Portfolio, mit denen Sie über das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ bares Geld sparen können.

Düngerstreuer Polaris 16/4000
Listenpreis38.646,- € *
Max. Förderung40%
Ihre Ersparnis: 15.458,40 € netto
Inter-row Hackmaschinen EC-Weeder
mit Kamerasteuerung IC-Light
mit 6 Meter Arbeitsbereite
Listenpreis99.200,- € *
Max. Förderung40%
Ihre Ersparnis: 39.680,- € netto
Heliodor 9/600 KA
Kombinationsgerät

Listenpreis68.548,- € *
Max. Förderung40%
Ihre Ersparnis: 27.419,20 € netto

*Preise netto, zzgl. gesetzl. MwSt., zzgl. Fracht, Stand: Preisliste 2023

 

Antworten

auf häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch Fragen zum landwirtschaftlichen Investitionsprogramm? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier:

Antragsberechtigt sind:

  • landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion) einschließlich Wein- und Gartenbau
  • landwirtschaftliche Lohnunternehmen
  • gewerbliche Maschinenringe.

Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Düngerausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Der Zuschuss beträgt 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Betrieben und bis zu 20 % der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen. Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf 2 Mio. Euro je Zuwendungsempfänger im Geltungszeitraum dieser Richtlinie begrenzt.

Die Förderung wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank bewilligt und ist an einen Kredit der Hausbank gekoppelt, das heißt es muss zunächst ein Kredit bei der Hausbank beantragt werden. Der Antrag wird online bei der Rentenbank gestellt. Die Darlehensauszahlung kann von der Hausbank gleich nach Darlehensgewährung erfolgen.

Dabei können nur Maßnahmen bewilligt und gefördert werden, die weder begonnen, gekauft, bestellt oder beauftragt worden sind.

Die Positivliste wird über einen längeren Zeitraum immer wieder mit weiteren Produkten ergänzt. Dieses Vorgehen liegt an der Bearbeitungszeit durch das BMEL, da sehr viele Produkte auf die Positivliste gesetzt werden sollen.